WeGebAU was ist das?
Das Programm wurde 2006 von der Agentur für Arbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem konjunkturell bedingten
Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken, indem diesen Risikogruppen eine
geförderte Weiterbildung ermöglicht wird. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter
in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.
Wer und wie viel wird gefördert?
ARBEITNEHMER
Geringqualifizierte ohne verwertbaren Abschluss, die einen anerkannten Berufsabschluss nachholen wollen, z. B. im Rahmen einer Umschulung.
Übernahme der Lehrgangskosten bis zu 100 %, ggf. Arbeitsentgeltzuschuss, Fahr,- Kinderbetreuungskosten
Arbeitnehmer ab 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
Anteilige Lehrgangskosten bis zu 75 %. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/ oder der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer zu tragen.
Arbeitnehmer unter 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
Anteilige Lehrgangskosten bis zu 50 %. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.
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Geringqualifiziert/ Berufsumsteiger |
Arbeitnehmer ab 45 Jahre |
Arbeitnehmer unter 45 Jahre |
vorhandene
Qualifikation |
kein Berufsabschluss oder mindestens 4 Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tägig (Berufsumsteiger). |
mit Berufsabschluss |
mit Berufsabschluss |
Förderhöhe |
Lehrgangskosten 100% |
Lehrgangskosten 75% |
Lehrgangskosten 50% |
ARBEITGEBER
Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerin/ ihres Arbeitnehmers einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn
- eine ungelernte Beschäftigte/ ein ungelernter Beschäftigter im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss oder eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erwirbt und
- wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.
Der Arbeitsentgeltzuschuss kann bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit erbracht werden.
Was wird gefördert?
Weiterbildungen
- die auf einem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln,
- die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
- die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen,
- die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
Mit einem Bildungsgutschein, der bei uns eingelöst wird, kann eine Weiterbildung in unserem Haus absolviert werden.
Wir sind ein zertifizierter anerkannter Bildungsträger.
Wie erfolgt die Förderung?
- Begründung des Qualifizierungsbedarfes und Antrag sowie Entscheidung über Förderung bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Die Agentur stellt einen Bildungsgutschein aus
- Anmeldung und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns
- Teilnahme an der Aus- / Weiterbildung
- Wir rechnen die Kosten für den Lehrgang direkt mit der Agentur für Arbeit ab
Übersicht unserer zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen
Noch Fragen?
Wir bieten gerne unsere Unterstützung an!
Weiterführende Informationen
Prospekte der Bundesagentur für Arbeit:
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Förderung der
beruflichen Weiterbildung
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Weiterbildung von Beschäftigten
- Programm WeGebAU
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